Das Augenrisiko wird primär durch die Wellenlänge und den Ort der Energieabsorption bestimmt. Alexandrit bei 755 nm und Nd:YAG bei 1.064 nm können die Hornhaut und die Linse durchdringen und auf der Netzhaut fokussiert werden, wo bereits eine kurze Exposition zu dauerhaften Netzhautschäden oder zum Verlust des zentralen Sehvermögens führen kann. CO2 bei 10.600 nm und Er:YAG bei 2.940 nm werden stark vom Wasser im Tränenfilm und in der Hornhaut absorbiert, was ein erhebliches Risiko für schmerzhafte Hornhautverbrennungen, Epitheldefekte und Narbenbildung darstellt.
Sichtbare und nahinfrarote ästhetische Laser stellen primär eine Gefahr für die Netzhaut dar; CO2- und Er:YAG-Laser gefährden vor allem die Hornhaut und den vorderen Augenabschnitt. Kliniken müssen sowohl direkte Strahlen als auch Reflexionen durch wellenlängenspezifischen, korrekt zertifizierten Schutz kontrollieren und bei periokularen Behandlungen spezielle Augenschutzschilde verwenden.
Warum die Wellenlänge die Art der Verletzung bestimmt
Alexandrit: 755 nm
Alexandrit arbeitet innerhalb des Bereichs, der die Netzhaut gefährdet. Die Hornhaut und die Linse transmittieren und fokussieren diese Wellenlänge auf die Netzhaut, sodass eine versehentliche direkte oder reflektierte Exposition das Netzhautgewebe und die Gefäße schädigen kann.
Zu den möglichen Folgen gehören dauerhafte Skotome, verringerte Sehschärfe, Schäden am retinalen Pigmentepithel und der Verlust des zentralen Sehvermögens. Der Lidschlussreflex bietet keinen zuverlässigen Schutz, da Netzhautschäden auftreten können, bevor eine Person reagieren kann.
Nd:YAG: 1.064 nm
Die 1.064 nm Nd:YAG-Wellenlänge liegt im Nahinfrarotbereich und kann den vorderen Augenabschnitt durchdringen, um die Netzhaut zu erreichen. Ihr unsichtbarer Strahl ist besonders gefährlich, da eine Person die Exposition möglicherweise nicht bemerkt und sich nicht auf visuelle Vermeidung verlassen kann.
Eine hochintensive Exposition kann irreversible Netzhautverbrennungen verursachen, einschließlich Schäden an den retinalen Blutgefäßen und pigmenthaltigen Geweben. Reflexionen von glänzenden Instrumenten, Schmuck, Spiegeln oder anderen Oberflächen können gefährlich bleiben.
Er:YAG: 2.940 nm
Er:YAG-Energie wird stark von Wasser absorbiert. Da der Tränenfilm und die Hornhaut einen hohen Wassergehalt aufweisen, konzentriert sich die Exposition auf die Augenoberfläche, anstatt effizient zur Netzhaut übertragen zu werden.
Die Hauptrisiken sind thermische Hornhautschäden, Epithelstörungen, Ulzerationen, Schmerzen, Entzündungen und Narbenbildung. Das Fehlen einer Gefahr für die Netzhaut macht eine Er:YAG-Behandlung ohne Augenschutz nicht sicher.
CO2: 10.600 nm
CO2-Laserenergie wird ebenfalls stark von Wasser absorbiert und stellt daher primär eine Gefahr für den vorderen Augenabschnitt und die Hornhaut dar. Eine direkte Exposition kann schwere Hornhautverbrennungen und Läsionen verursachen.
CO2-Strahlen sind im Allgemeinen unsichtbar, was das Risiko durch unbemerkte direkte Exposition und gefährliche Reflexionen erhöht. Rauch, Laserplume und reflektierte Energie sollten als Teil desselben Lasersicherheitsprotokolls kontrolliert werden.
Die gefährdeten Augenstrukturen
Netzhaut und retinales Pigment
Wellenlängen im Bereich von etwa 400–1.400 nm können durch Hornhaut und Linse transmittiert und auf die Netzhaut fokussiert werden. Diese optische Fokussierung konzentriert die Energie auf einen kleinen Bereich der Netzhaut, was das Risiko dauerhafter Schäden erhöht.
Netzhautschäden können anfangs schmerzlos sein und sind möglicherweise nicht sofort offensichtlich. Jede vermutete Exposition erfordert eine dringende augenärztliche Untersuchung, selbst wenn das Sehvermögen normal erscheint.
Hornhaut und Tränenfilm
Längere Infrarot-Wellenlängen wie bei Er:YAG und CO2 werden an der Augenoberfläche absorbiert. Die resultierende thermische Schädigung kann den Tränenfilm, das Epithel und tiefere Hornhautschichten betreffen.
Hornhautverbrennungen können zu anhaltenden Schmerzen, Lichtempfindlichkeit, Trübung, vermindertem Sehvermögen und Narbenbildung führen. Diese Verletzungen können selbst bei kurzer Exposition schwerwiegend sein.
Linse und vorderer Augenabschnitt
Die genaue Gefährdung hängt auch von den Emissionsmerkmalen des Lasers, der Leistung, der Pulsdauer, dem Behandlungsabstand und davon ab, ob die Exposition direkt oder gestreut erfolgt. Einige Infrarotsysteme außerhalb des Netzhautgefahrenbereichs können durch thermische Effekte die Hornhaut, die Linse oder andere vordere Strukturen schädigen.
Kliniken sollten daher die Gefahreninformationen des Herstellers und eine qualifizierte Lasersicherheitsbewertung verwenden, anstatt das Risiko allein nach Farbe oder Wellenlänge zu klassifizieren.
Wie Kliniken Augentraumata vorbeugen sollten
Schutz für den spezifischen Laser auswählen
Schutzbrillen müssen auf die spezifische Betriebswellenlänge oder den Wellenlängenbereich, die Pulseigenschaften und die erforderliche optische Dichte abgestimmt sein. „Laserschutzbrillen“ ohne präzise Wellenlängenkennzeichnung sind nicht ausreichend.
Die erforderliche optische Dichte sollte den Anweisungen des Laserherstellers, der Lasersicherheitsbewertung der Klinik sowie den geltenden Normen oder regulatorischen Anforderungen entnommen werden. Ein allgemeiner OD-Wert sollte nicht als Schutz gegen jedes Lasersystem vorausgesetzt werden.
Schutz für alle Personen im Behandlungsraum
Der Anwender, der Patient, Assistenten und jede andere Person innerhalb der Gefahrenzone benötigen einen angemessenen Schutz. Schutzbrillen sollten dauerhaft mit ihrem Wellenlängenbereich und OD-Wert gekennzeichnet sein, sicher sitzen, eine ausreichende Lichttransmission bieten und gegebenenfalls einen Seitenschutz beinhalten.
Schutzbrillen müssen während des gesamten Zeitraums, in dem der Laser betrieben werden könnte, getragen werden, einschließlich der Einrichtung, der Schussabgabe und der Abschaltvorgänge.
Spezielle Schilde für periokulare Behandlungen verwenden
Externe Schutzbrillen bieten möglicherweise keinen ausreichenden Schutz bei der Behandlung der Augenlider, des Orbitalrandes oder anderer Bereiche in unmittelbarer Nähe zum Augapfel. Für diese Verfahren kann ein kompatibler opaker intraokularer oder kornealer Schild erforderlich sein.
Intraokulare Schilde müssen für das spezifische Verfahren und den Laser ausgewählt, vor Gebrauch überprüft, von geschultem Personal korrekt positioniert und vorsichtig entfernt werden. Sie entbinden nicht von der Notwendigkeit von Raumkontrollen oder angemessenem Schutz für das Personal.
Kontrolle des Behandlungsraums
Kliniken sollten einen kontrollierten Laserbereich mit eingeschränktem Zugang und einer deutlich erkennbaren Warnung vor dem Laserbetrieb einrichten. Türen sollten während der Emission geschlossen bleiben, und Fenster oder Sichtfenster sollten über Barrieren verfügen, die für die Wellenlänge und Laserklasse geeignet sind.
Potenziell reflektierende Objekte, einschließlich Spiegel, polierte Instrumente, Schmuck und unnötige Metalloberflächen, sollten entfernt oder abgedeckt werden. Strahlengänge sollten von der Augenhöhe ferngehalten und niemals ungesichert gelassen werden.
Wartung von Ausrüstung und Verfahren
Nur geschultes, autorisiertes Personal sollte das System bedienen. Kliniken sollten schriftliche Protokolle führen, die die Auswahl der Schutzbrillen, die Patientenpositionierung, die Verwendung von Schilden, die Notabschaltung, die Gerätewartung und das Management bei vermuteter Exposition abdecken.
Ein benannter Laserschutzbeauftragter oder eine gleichwertige verantwortliche Person sollte sicherstellen, dass Schutzbrillen, Barrieren, Warnkontrollen und Betriebsverfahren angemessen bleiben, wann immer ein Laser installiert, modifiziert oder für eine neue Indikation verwendet wird.
Verständnis der Kompromisse
Netzhaut- und Hornhautgefahren erfordern unterschiedliche Kontrollen
Bei Alexandrit- und Nd:YAG-Systemen liegt die Priorität darauf, zu verhindern, dass Licht durch direkte Strahlen, diffuse Reflexionen oder spiegelnde Reflexionen die Netzhaut erreicht. Bei CO2- und Er:YAG-Systemen liegt die Priorität auf der Vermeidung von Oberflächenabsorption und thermischen Verletzungen der Hornhaut und des vorderen Augenabschnitts.
Die Verwendung einer Schutzbrille, die für eine Wellenlänge entwickelt wurde, schützt nicht unbedingt vor einer anderen. Der Schutz muss dem tatsächlich betriebenen Laser entsprechen.
Schutzbrillen sind nicht immer ausreichend
Schutzbrillen können Personal und Patienten schützen, wenn sie die erforderliche Abdeckung und Bewertung bieten, aber sie können bei Behandlungen in der Nähe der Augenlider oder des Augapfels Lücken lassen. Periokulare Verfahren erfordern eine spezifische Bewertung, ob der externe Schutz ausreicht.
Intraokulare Schilde bergen eigene Risiken, einschließlich falscher Platzierung oder Hornhautkontakt. Sie sollten nur unter einem etablierten klinischen Protokoll von Personal verwendet werden, das in deren sicherer Anwendung geschult ist.
Indirekte Exposition ist ebenfalls relevant
Ein Strahl muss das Auge nicht direkt treffen, um Verletzungen zu verursachen. Spiegelnde Reflexionen von glatten oder polierten Oberflächen können genügend Energie behalten, um eine ernsthafte Gefahr darzustellen, insbesondere bei unsichtbaren Nahinfrarot- oder CO2-Emissionen.
Eine Rauchabsaugung ist bei ablativen Verfahren ebenfalls erforderlich, aber die Kontrolle des Laserplumes ersetzt keinen Augenschutz. Laserplume kann Reizstoffe und biologisches Material enthalten, während der Strahl eine separate physikalische Gefahr darstellt.
Vermutete Exposition ist ein Notfall
Ein Patient oder Mitarbeiter mit vermuteter Laserexposition sollte das Verfahren abbrechen und sich umgehend medizinisch untersuchen lassen. Symptome wie ein neuer blinder Fleck, verschwommenes Sehen, Augenschmerzen, Lichtempfindlichkeit oder eine anhaltende Sehstörung sollten nicht abgetan werden, nur weil die Exposition kurz oder schmerzlos war.
Der Vorfall sollte dokumentiert und untersucht werden, bevor das System wieder in den Routinebetrieb genommen wird.
Anwendung in Ihrer Klinik
Beginnen Sie mit einer wellenlängenspezifischen Gefahrenbewertung für jeden Laser und jeden Behandlungsort.
- Wenn Ihr Fokus auf Alexandrit- oder Nd:YAG-Behandlungen liegt: Behandeln Sie das System als Gefahr für die Netzhaut, kontrollieren Sie Reflexionen und Zugang streng und verwenden Sie Schutzbrillen mit herstellergeprüfter Wellenlängenabdeckung und optischer Dichte.
- Wenn Ihr Fokus auf CO2- oder Er:YAG-Resurfacing liegt: Priorisieren Sie den Hornhautschutz, die Rauchabsaugung, die sichere Strahlkontrolle und geeignete periokulare Schilde für Gesichts- oder Lidbehandlungen.
- Wenn Ihr Fokus auf periokularen Behandlungen liegt: Verwenden Sie ein schriftliches Protokoll, das definiert, wann externe Schutzbrillen nicht ausreichen und wann kompatible intraokulare Schilde erforderlich sind.
- Wenn Ihr Fokus auf der klinikweiten Compliance liegt: Weisen Sie die Verantwortung für Lasersicherheit zu, schulen Sie jede Person, die den Behandlungsraum betreten könnte, überprüfen und kennzeichnen Sie Schutzausrüstung und verifizieren Sie regelmäßig Barrieren und Notfallkontrollen.
Eine Klinik beugt Laser-Augentraumata vor, indem sie den Schutz auf die Wellenlänge abstimmt, die gesamte Behandlungsumgebung kontrolliert und jede vermutete Exposition als klinisch signifikant behandelt.
Zusammenfassungstabelle:
| Wellenlänge | Hauptgefahr für das Auge | Schutzpriorität |
|---|---|---|
| Alexandrit (755 nm) | Netzhaut | Verhindern, dass Licht die Netzhaut erreicht |
| Nd:YAG (1064 nm) | Netzhaut | Verhindern, dass Licht die Netzhaut erreicht |
| Er:YAG (2940 nm) | Hornhaut | Verhindern der Oberflächenabsorption |
| CO2 (10600 nm) | Hornhaut | Verhindern der Oberflächenabsorption |
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